AGB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
JÄGER ALPINLODGES

 

1. VORBEMERKUNGEN

Jäger (Pkt. 18.) führt Ferienwohnungen einer Vermietung zu. Hinsichtlich der im Eigentum Dritter stehenden Apartments ist Jäger ausdrücklich bevollmächtigt im eigenen Namen, jedoch im Interesse des Eigentümers (Ermächtigungstreuhand) den gegenständlichen Mietvertrag abzuschließen, wobei die Nebenleistungen direkt von Jäger erbracht werden; im Folgenden wird sowohl Jäger bzw. der Dritte als „Vermieterseite“ bezeichnet.

2. VERTRAGSPARTNER

2.1 Als Vertragspartner der Vermieterseite gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
2.2 Die die Beherbergung in Anspruch nehmenden Personen sind Gäste im Sinne dieses Vertrages.

3. DER VERTRAGSABSCHLUSS/ANZAHLUNG

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch Annahme (3.3) der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Anfrage durch die Vermieterseite zustande.
3.2 Als Zahlungsmittel gelten spesenfreie Banküberweisungen, Kreditkartenzahlungen (Visa, MasterCard, Diners Club) sowie PayPal.
3.3 Nach Einlagen oder nach Abbuchung einer Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises erhält der Gast eine Reservierungsbestätigung. Die Reservierungsbestätigung stellt die Vertragsannahme dar. Nach Einlagen oder nach Abbuchung der Restforderung des Gesamtmietpreises, das ist im Allgemeinen 14 Tage vor Anreise, wird dem Gast eine endgültige Buchungsbestätigung mit der Angabe des Reservierungscodes für das Check-In zugesandt.
3.4 Der Gast bestätigt, dass sämtlicher Schriftverkehr an die von ihm bekannt gegebene E-Mailadresse zu erfolgen hat.

4. BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG

4.1 Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räumlichkeiten ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
4.2 Im Falle des Nichterscheinens des Gastes ohne Verständigung der Vermieterseite ist jedenfalls der Gesamtbetrag der Leistung laut Pkt. 5. zur Zahlung fällig.
4.3 Die gemieteten Räumlichkeiten sowie der Tiefgaragen-Stellplatz sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Durch die Vermieterseite erfolgt eine Endkontrolle.
4.4 Detailinformationen zum Check-In / Check-Out /Zusatzleistungen udgl. finden sich auf der Homepage unter www.alpinlodges.com.

5. RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG

5.1 Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die schriftliche Stornoerklärung muss bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen der Vermieterseite sein. Die Anzahlung wird unter Abzug der Bank- oder Rückstellungsspesen an den Gast refundiert.
5.2 Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag seitens des Gastes durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 30 % des Gesamtbetrages zu bezahlen bzw. verfällt die Anzahlung zugunsten der Vermieterseite. Die schriftliche Stornoerklärung muss bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen der Vermieterseite sein.
5.3 Bei Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Anreisetag seitens des Gastes ist jedoch der Gesamtbetrag zu entrichten.
5.4 Sollte die Vereinbarung seitens der Vermieterseite nicht eingehalten werden können, so wird dem Gast in Abänderung des ursprünglichen Vertrages laut Pkt. 6. eine Ersatzunterkunft gestellt, Entschädigungsansprüche des Gastes gegen die Vermieterseite entstehen dadurch nicht.
5.5 Auch wenn der Gast die bestellten Räumlichkeiten nicht in Anspruch nimmt, ist er der Vermieterseite gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

6. ÄNDERUNGEN

6.1 Die Vermieterseite hat das Recht, jederzeit die Zuweisung der Wohnung zu ändern.
6.2 Die Änderung ist nur zulässig, sofern
(i) die Ersatzwohnung in Größe und Ausstattung der ursprünglichen Wohnung entspricht bzw. höherwertig einzustufen ist;
(ii) der Gast das ursprünglich vereinbarte Entgelt zu leisten hat.

7. RECHTE DES GASTES

7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räumlichkeiten, der Einrichtungen der Anlage, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hausordnung.
7.2 Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räumlichkeiten ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

8. PFLICHTEN DES GASTES

8.1 Die Vermieterseite akzeptiert als Zahlungsmittel ausschließlich Kreditkartenzahlungen sowie Vorabüberweisungen, sonstige Zahlungsmittel (Vouchers, Bargeld udgl.) werden nicht akzeptiert. Die Vermieterseite ist berechtigt, zum Ausgleich ihrer Ansprüche die Kreditkarte des Gastes zu belasten.
8.2 Beim Beziehen der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, die Ausstattung und das Inventar zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, ansonsten gelten sie als vom Gast verursacht.
8.3 Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Vermieter in Anspruch zu nehmen.
8.4 Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen nur von den gemeldeten Personen zur Übernachtung benützt werden.

9. RECHTE DES BEHERBERGERS

9.1 Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht der Vermieterseite das Recht zu, zur Sicherung ihrer Forderung aus der Beherbergung die eingebrachten Sachen zurückzubehalten (§ 970 c ABGB – gesetzliches Zurückbehaltungsrecht) und dem Gast den Zutritt ins Haus zu verweigern.
9.2 Die Vermieterseite hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes ein Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen.

10. PFLICHTEN DER VERMIETERSEITE

10.1 Die Vermieterseite ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
10.2 Sonderleistungen der Vermieterseite, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, werden getrennt verrechnet, sofern die Vermieterseite bereit ist, die Leistung zu erbringen, wie beispielsweise: tägliche Reinigung, weitere Personen im Zusatzbett,
Haustiere, ev. Transfers etc.
10.3 Die ausgezeichneten Preise sind Inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Österreich. Im Übrigen wird auf den Internetauftritt, die jeweilige Anlage betreffend, verwiesen.

11. HAFTUNG DER VERMIETERSEITE FÜR SCHÄDEN

11.1 Die Vermieterseite haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und sie oder ihre Dienstnehmer ein Verschulden trifft, nur bei grober Fahrlässigkeit.
11.2 Die Vermieterseite führt den Betrieb ohne ständig vor Ort anwesendes Personal, sodass Gegenstände iSd Gesetzes nicht übernommen bzw. an einem zugewiesenen hierfür bestimmten Platz gebracht werden können. Der Gast verpflichtet sich, keine Wertgegenstände (Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren udgl) in das Apartmenthotel mitzubringen. Der Gast hat darüber hinaus zur Vermeidung von Schäden jedenfalls die nötige Vorsicht walten zu lassen, den Safe zu nutzen und sämtliche Räumlichkeiten nur versperrt zu hinterlassen. Der Safe dient nicht zur Verwahrung von Wertgegenständen (Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren udgl), zumal der Safe von seiner Bauart nicht die notwendige Sicherheitsstufe aufweist. Die Nutzung des Safes erfolgt auf eigene Gefahr. Auch jede sonstige Verwahrung von Wertgegenständen (Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren udgl) wird von der Vermieterseite verweigert.

12. TIERHALTUNG

12.1 Das Mitbringen eines Hundes ist unter Berücksichtigung der ordentlichen Anmeldung bei der Buchung erlaubt. Eine zusätzliche Gebühr für den Aufenthalt wird in Rechnung gestellt.
12.2 Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Hunde verursachen.

13. VERLÄNGERUNG DER BEHERBERGUNG

13.1 Eine Verlängerung der Beherbergung durch den Gast erfordert die Zustimmung der Vermieterseite.

14. BEENDIGUNG DER BEHERBERGUNG

14.1 Der Beherbergungsvertrag endet mit Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist die Vermieterseite berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen oder einzubehalten. Der Vermieterseite obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten, den Umständen entsprechend, zu bemühen. Im Übrigen gilt die Regelung in Pkt. 5. sinngemäß.

14.2 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit der Vermieterseite.
14.3 Wenn der Gast sein Apartment bis 10.00 Uhr vertragswidrig nicht räumt, ist die Vermieterseite berechtigt, den Wohnungspreis solange in Rechnung zu stellen, bis die tatsächliche Räumung erfolgt. Der Gast trägt außerdem die der Vermieterseite verursachten Kosten der Ersatzbeschaffung für Gäste, die die Räumlichkeiten sonst nicht beziehen können und den entgangenen Gewinn durch Nichtvermietbarkeit.
14.4 Die Vermieterseite ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen oder einzubehalten und den Gast des Hauses zu verweisen, wenn dieser
(i) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber der Vermieterseite und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
(ii) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
(iii) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
14.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis ganz oder teilweise unmöglich wird, wird der Vertrag ganz oder anteilig aufgelöst.

15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

15.1 Erfüllungsort ist der Standort der Ferienwohnungsanlage.
15.2 Die Vertragsparteien vereinbaren im Sinne von § 104 JN bzw. Artikel 23 EUGVVO bzw. Artikel 17 LGVU ausdrücklich aus diesem Rechtsverhältnis resultierenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Feldkirch in A-6800 Feldkirch.

16. INFORMATIONSSYSTEM

16.1 Sämtliche Informationen über Abläufe, Sicherheitsvorkehrungen, Ansprechpartner und wichtige Kontaktdaten finden sich in einer Resort Guide Broschüre in jedem Apartment und sind, wenn vorhanden, über ein TV-Infotainment-System abrufbar.
16.2 Informative Leitsysteme führen die Gäste in alle Zutrittsbereiche der Ferienwohnungsanlage.

17. ÜBERWACHUNG/SICHERHEIT

Der Gast akzeptiert die Tatsache, dass Haupteingangs-und Innenbereiche der Lobby mittels Videokamera überwacht sind.

18. Jäger Bau GmbH, FN 61179h, Landesgericht Feldkirch, UID ATU 36701805, Herrengasse 27, A-6700 Bludenz bzw Jäger Immobilien GmbH, FN 316403z, Landesgericht Feldkirch, UID ATU 64437229, Herrengasse 27, A-6700 Bludenz; www.alpinlodges.com bzw. www.jaegerbau.com